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Haftung für Links

Aus Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen versuchen viele Betreiber von Webangeboten sich durch Haftungsausschlüsse aus der Verantwortung zu stehlen. Als eine der schwammigsten Gefahren im Internet wird oft das Risiko eines falsch gesetzen Links angesehen. Verantwortlich sein zu sollen, für was ein Dritter von sich gibt, diese Bürde möchte man eher ungern auf sich nehmen.

So liest man denn auch auf vielen Seiten, daß sich der Urheber von den - von ihm selber - verlinkten Seiten distanziere. Begründet wird dies gerne mit einem Urteil des Landgerichts Hamburgs (Aktenzeichen 312 O 85/98), in dem der Urheber für von ihm gesetzte Links zur Leistung von Schadenersatz verurteilt wurde.

Übersehen wird dabei gerne, daß das LG Hamburg mit keinem Wort erwähnt wie man erfolgreich eine Generalvollmacht über das unbedachte Setzen von Links erlangen kann. Gerade das Vorhandensein einer Distanzierung von den verlinkten Inhalten kann als Hinweis angesehen werden, daß der Betreiber sich der Brisanz der Inhalte durchaus bewußt war.


Also keine externen Links mehr?

Wer sich nun scheut überhaupt noch Links zu Seiten zu setzen, auf die er keinen Einfluß nehmen kann sollte sich zunächst mal darüber klarwerden, warum er einen Link setzt. In den meisten Fällen stellt ein Link eine Leseempfehlung dar. Und niemand braucht sich von den Seiten seines Tischtennis-Vereins zu distanzieren um ihn von seiner eigenen Homepage aus verlinken zu können.

Das Verlinken von Inhalten untereinander als einer der Grundpfeiler des Internets kann und wird vom o.g. Urteil ebensowenig in Frage gestellt, wie sich die freie Verlinkung (als Ausdrucksform der Meinungsäußerung) über geltendes Recht stellen kann.


Weiterführende Informationen

- http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html
- http://jendryschik.de/misc/disclaimer
- http://www.at-mix.de/internet/recht-020105.htm
- http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer


Intention des Autors

Artikel über Disclaimer sind oft persönlich gefärbt. So sicherlich auch der von einem juristischen Laien verfasste vorliegende Text. Sollte sich jedoch auch nur ein einziger Webmaster nach dem Lesen des vorliegenden Textes gegen eine Berufung auf das Landgericht Hamburg entscheiden, oder gar vollständig auf Linkdisclaimer verzichten: Danke!

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